Logopädische Praxis Friederike Hoch

Behandlung
Die Behandlung findet mit gültiger Heilmittelverordnung in der Praxis statt. In seltenen Fällen können auch Hausbesuche sinnvoll sein. Diese müssen ärztlich verordnet werden.
Abrechnung
Behandelt werden Patient*innen aller Kassen und Privatpatient*innen.
Privatpatient*innen bekommen eine Rechnung und müssen diese zusammen mit der Verordnung bei ihrer Krankenversicherung einreichen.
Heilmittelverordnung
Damit die Kosten für die Therapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können, benötigen Sie eine aktuelle Heilmittelverordnung, die vom behandelnden Arzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt oder Kieferorthopäde) ausgestellt wurde. Bei gesetzlich versicherten Patient*innen darf die Verordnung beim ersten Termin maximal 28 Tage alt sein.
Therapiedauer
Eine Heilmittelverordnung umfasst in der Regel zehn Therapieeinheiten à 45 Minuten. Anschließend kann eine weitere Verordnung ausgestellt werden. Die Therapiedauer hängt u.a. von der Art und der Schwere des Störungsbildes ab und ist damit individuell sehr unterschiedlich.