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Behandlung

Die Behandlung findet mit gültiger Heilmittelverordnung in der Praxis statt. In seltenen Fällen können auch Hausbesuche sinnvoll sein. Diese müssen ärztlich verordnet werden. 

Abrechnung

Behandelt werden Patient*innen aller Kassen und Privatpatient*innen.

Privatpatient*innen bekommen eine Rechnung und müssen diese zusammen mit der Verordnung bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Heilmittelverordnung

Damit die Kosten für die Therapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können, benötigen Sie eine aktuelle Heilmittelverordnung, die vom behandelnden Arzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt  oder Kieferorthopäde) ausgestellt wurde. Bei gesetzlich versicherten Patient*innen darf die Verordnung beim ersten Termin maximal 28 Tage alt sein.

Therapiedauer

Eine Heilmittelverordnung umfasst in der Regel zehn Therapieeinheiten à 45 Minuten. Anschließend kann eine weitere Verordnung ausgestellt werden. Die Therapiedauer hängt u.a. von der Art und der Schwere des Störungsbildes ab und ist damit individuell sehr unterschiedlich.

Kommandantenstr. 85

12205 Berlin

 

Tel: +49 172 29 25 287

logo.lichterfelde@gmail.com

So erreichen Sie die Praxis mit der BVG:

Bus X11 bis Berner Straße

Bus 188 bis Johanneskirchplatz

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